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DJI Mini 3 Pro - Neuling hat Fragen zu Abstandsregeln / Versicherung

Pechvogel

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6 September 2023
Beiträge
4
Hallo zusammen,

ein Drohnenneuling erbittet Hilfe. So ganz klar komme ich mit diesen ganzen Klassen noch nicht. Vorhanden ist eine DJI Mini 3 Pro.
Ich verlinke jetzt mal kurz die andere Webseite:
Demnach Open / A1. Damit entfällt die Abstandsregel bei Wohngebieten, ich kann bis an die Gartenmauer vom Nachbarn fliegen? Richtig? Ich darf aber kein Bild machen wegen Persönlichkeitsrechten / Datenschutz etc wenn der Nachbar im Garten rumläuft?

Und eine Frage zur Haftpflicht. Ich bin bei Privathaftpflicht bei der HUK und habe den Drohnenzusatz für 8 Euro pro Jahr genommen.
Bei Instagram und div. Webseiten wird mir aber ständige Werbung für div. spezielle Drohnenversicherungen angeboten. Worauf muss ich achten?

Vielen Dank und guten Flug
Hans
 
Hallo und Willkommen im Forum @Pechvogel :)
Demnach Open / A1. Damit entfällt die Abstandsregel bei Wohngebieten, ich kann bis an die Gartenmauer vom Nachbarn fliegen? Richtig? Ich darf aber kein Bild machen wegen Persönlichkeitsrechten / Datenschutz etc wenn der Nachbar im Garten rumläuft?
Angaben ohne Gewähr:
Prinzipiell ja. Du darfst auf deinem Grundstück oder auf einem Grundstück von dessen Eigentümer du eine Genehmigung hast mit der Mini Drohne fliegen. Andere Grundstücke dürfen nicht einfach so überflogen werden und man darf auch nicht auf dem eigenen Grundstück so fliegen, dass man beim Nachbarn schauen kann, was da so los ist.
Darüber hinaus gelten natürlich noch weitere Einschränkungen, falls es neben dem Wohngebiet an sich noch weitere Geo-Zones in der Nähe gibt.
Für einen genauen Blick helfen dir die Webseiten aus unserem Artikel https://www.dein-drohnenpilot.de/wo-darf-ich-mit-meiner-drohne-fliegen/ .
Und eine Frage zur Haftpflicht. Ich bin bei Privathaftpflicht bei der HUK und habe den Drohnenzusatz für 8 Euro pro Jahr genommen.
Bei Instagram und div. Webseiten wird mir aber ständige Werbung für div. spezielle Drohnenversicherungen angeboten. Worauf muss ich achten?
Die Unterschiede liegen hier im Detail. Eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte haben wir in unserem Beitrag https://www.dein-drohnenpilot.de/drohnen-haftpflichtversicherung/ (etwas weiter unten) zusammengetragen. Dort kannst du das Ganze nachlesen und dich gerne bei Rückfragen melden.
 
Hallo Dima,
vielen lieben dank :)

Zum fliegen beim Nachbarn folgendes Beispiel aus der Praxis. Ich habe angefangen Luftbilder der Dörfer, Ortschaften, Weiler und Gehöfte bei mir in der Region zu machen. Den Abstand wähle ich dabei so, dass der Ort Formatfüllend auf den Kamerachip passt. Bei großen Orten wird also das einzelne Grundstück schon sehr klein. Ich mache ausschließlich Schrägaufnahmen, Flughöhe von 30 bis 100 m.

Die Grundstücke im Vordergrund sind natürlich immer detaillierter zu sehen, als Grundstücke in Ortsmitte. Laut Google sind derartige Fotos wohl dennoch von den Grundstücksinhabern prinzipiell zu dulden.

Bei kleinen Ortschaften oder gar einzelnen Gehöften könnte ich aber natürlich schon deutlich weiter ran um eine formatfüllende Aufnahme zu machen. Da könnte man dann schon erkennen, was die Bäuerin im Gemüsegarten anbaut.

Wie ist das nun rechtlich? Ich habe in den letzten Wochen div. Emails geschrieben. Vom Bayerischen Datenschutzbeauftragen bekam ich nur eine Email zurück (sinngemäß) "aufgrund der vielen Fragen von allerlei Leuten sind wir derzeit nicht in der Lage, Einzelanfragen detailliert zu beantworten". Mir wurde nur ein PDF verlinkt, aus dem ich nicht recht schlau werde. Vom Bürgerdienst des Bundesministerium für Digitales und Verkehr kam genauso ein blabla als Antwort. Das Ministerium als Rheinland-Pfalz antwortete mir hingegen "Bei Abbildungen von Grundstücken/Wohngebäuden handelt es sich nicht per se um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO. Danach sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen." Heißt das jetzt, dass ich ein derartiges Luftbild eines einzelnen Bauernhofs machen darf, wenn keine Person darauf zu erkennen ist?

Das Thema "wo darf ich fliegen, was darf ich fotografieren" ist echt schwer zu verstehen :(

Und dann hat sich noch eine Frage zum kommerziellen Flug ergeben. Ich bin freiberuflich (haha) Mitarbeiter bei meiner lokalen Heimatzeitung. Von mir erscheinen vielleicht 2 Artikel im Jahr. Wenn in einem Artikel ein Drohnenfoto von mir verwendet wird, bin ich dann ein kommerzieller Drohnenpilot?
 
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