heinrich gerd
New member
- Registriert
- 1 September 2023
- Beiträge
- 1
Hallo, als Hobbypilot und begeisterter Bamberger mit vielen Dokumentationen über meine Stadt möchte ich den bevorstehenden Bahnausbau durch meine Heimatstadt dokumentieren. Also, wie es derzeitig noch ausschaut und in vielleicht 10 Jahren total anders. Dazu ist natürlich der Drohnenblick sehr hilfreich, dem ich mich auch bediene. Von der Stadtverwaltung bekam ich schon die Erlaubnis, in Eigenverantwortung die Strecke abzufliegen aber, nachdem es sich um den Bahnkörper in meiner Doku handelt muss ich ein bisschen näher ran als 100 Meter und die 1:1-Regel kann ich dabei nicht ganz einhalten. Von der Bahn bekomme ich generell keine Erlaubnis. Wenn ich den Flug aber trotzdem durchführen würde, es handelt sich dabei ja um kein fliegerisches Husarenstück sondern um eine wertvolle zeitgeschichtliche Doku, was wäre in diesem Fall der Tatbestand des Vergehens? Eine Ordnungswidrigkeit? Eine Straftat? Und nach wieviel Jahren wäre das verjährt. Wen wer von euch mir eine unverbindliche Antwort darauf geben könnte, wäre ich schon ein Stückchen weiter. Vielen Dank schon im Voraus.