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    Darüber hinaus erhälst du hier auch alle notwendigen Informationen zu Regelungen und Gesetzen sowie Tipps und Tricks um deine Drohne besser fliegen zu können .

    Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und Mitdiskutieren!

Ein Jurist weiss vielleicht mehr

heinrich gerd

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1 September 2023
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Hallo, als Hobbypilot und begeisterter Bamberger mit vielen Dokumentationen über meine Stadt möchte ich den bevorstehenden Bahnausbau durch meine Heimatstadt dokumentieren. Also, wie es derzeitig noch ausschaut und in vielleicht 10 Jahren total anders. Dazu ist natürlich der Drohnenblick sehr hilfreich, dem ich mich auch bediene. Von der Stadtverwaltung bekam ich schon die Erlaubnis, in Eigenverantwortung die Strecke abzufliegen aber, nachdem es sich um den Bahnkörper in meiner Doku handelt muss ich ein bisschen näher ran als 100 Meter und die 1:1-Regel kann ich dabei nicht ganz einhalten. Von der Bahn bekomme ich generell keine Erlaubnis. Wenn ich den Flug aber trotzdem durchführen würde, es handelt sich dabei ja um kein fliegerisches Husarenstück sondern um eine wertvolle zeitgeschichtliche Doku, was wäre in diesem Fall der Tatbestand des Vergehens? Eine Ordnungswidrigkeit? Eine Straftat? Und nach wieviel Jahren wäre das verjährt. Wen wer von euch mir eine unverbindliche Antwort darauf geben könnte, wäre ich schon ein Stückchen weiter. Vielen Dank schon im Voraus.
 
Also vorweg kann ich natürlich nur sagen: Ohne Genehmigung, nicht fliegen!
Bei diesem heiklen Thema würde ich an deiner Stelle auch direkt bei einem Anwalt anfragen und mich nicht auf Mutmaßungen in einem Forum verlassen. Da ich kein Jurist bin kann ich dir nicht viel zu den möglichen Folgen sagen, vor allen Dingen, da hier sicher mehrere Tatbestände zusammen kommen würden. Das wird kein Foto der Welt wert sein. Deine persönliche Einschätzung der Wichtigkeit dieses Fluges ist da ziemlich irrelevant.
Ansonsten sind die Gesetze dazu hier klar definiert:
  • Bahn- Schiffs- und Straßenverkehr (§ 21h Absatz 3 Nr. 5 LuftVO)​


    Geografische Gebiete:
    über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
    Voraussetzung zum Betrieb:
    • wenn im Fall eines Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen der Betrieb in der speziellen Kategorie stattfindet und die besonderen Gefahren des Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen innerhalb der Risikobewertung ausreichend berücksichtigt wurden
      oder
    • ausdrückliche Zustimmung durch zuständige Stelle oder den Betreiber der Einrichtung
      oder
    • wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist
      oder
    • im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden
    Quelle: https://www.dipul.de/homepage/de/informationen/geografische-gebiete/rechtsgrundlagen/#accordion-1-4

    Der erste Punkt könnte für dich also interessant sein, wenn du den Flug in die Spezielle Kategorie schiebst und dich mit dem Thema SORA befasst:

 
Lass die Finger davon. Ich will gar nicht wissen, was passiert, wenn etwas passiert ist, nachdem du ja eh schon weißt, dass du da nicht fliegen darfst... Mit der 1:1 Regel kommt man doch idR nah genug ran.
 
Es gibt schließlich auch Drohnenalternativen wie 360 Grad Sticks. Vielleicht kannst du hier, oder ähnlich eine Alternative finden.
Drohnen-alternative
 
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