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    Eure Diskussionsplattform zu allen Themen rund um Drohnen. In unseren Foren findest du Hilfe zu Quadrocoptern und Multikoptern von unterschiedlichen Herstellern wie beispielsweise DJI, Parrot, Autel Robotics, Xiaomi und viele Mehr.

    Darüber hinaus erhälst du hier auch alle notwendigen Informationen zu Regelungen und Gesetzen sowie Tipps und Tricks um deine Drohne besser fliegen zu können .

    Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und Mitdiskutieren!

Drohne als Videokamera

gewi

New member
Registriert
10 Juni 2023
Beiträge
4
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
da ich noch ziemlich neu in der Drohnenwelt bin, mag meine Frage vielleicht albern sein. Kann ich die Drohne (DJI 3 MINI) in maximal 2 m Höhe und maximal 5 m Abstand von mir "rechtlich" wie eine Videokamera benutzen (für mich ist der Gimbal interessant) z.B. im botanischen Garten oder auf einem Marktplatz, um Panorama--Aufnahmen zu machen?
Bin gespannt auf einen Tipp.
LG gewi
 
Hi gewi,
sobald die Drohne eigenständig im Freien fliegt, egal wie hoch/weit, bist du Teilnehmer am (unbemannten) Flugverkehr und unterliegst u.a. dem Luftverkehrsgesetz. In Parks kann es auch zusätzliche Vorschriften und Verbote geben (z.B. Drohnenverbot in München im Englischen Garten und Olympiapark).
Nur in geschlossenen Räumen, also Indoor gilt das Luftverkehrsgesetz nicht. Allerdings weiterhin Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Fotos/Videos.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage.
VG Martin
 
Hallo Gewi,

ganz so einfach ist das leider nicht. Solange die Drohne am Boden ist oder du sie hältst, kannst du die Drohne (unter Berücksichtigung der DSGVO) als Kamera verwenden. Sobald sie aber fliegt, egal ob in 1 m oder 50 m Höhe, musst du dich an die Drohnenverordnung halten.
Neben der Registrierung der Drohne beim LBA, einer Haftpflichtversicherung und ggf. einem Drohnenführerschein musst du dich vorher auch um deinen "Flugort" kümmern. Es gibt zahlreiche Flugverbotszonen und Bereiche, für die man Genehmigungen benötigt. Einfach so auf einem Marktplatz fliegen oder in einem botanischen Garten geht leider nicht. Du musst auch von jedem Grundstückseigentümer eine "Start- und Landeerlaubnis" haben. Egal ob es sich um ein Privatgrundstück oder einen öffentlichen Platz handelt.

Hier im Forum gibt es dazu einige Beiträge, die du dir vor dem ersten Flug unbedingt anschauen solltest:

https://www.dein-drohnenpilot.de/tipps-erster-drohnenflug/

https://www.dein-drohnenpilot.de/drohne-fliegen-lernen-ultimative-guide-anfanger/

https://www.dein-drohnenpilot.de/eu-drohnenverordnung/

Falls du Fragen dazu hast, kannst du diese gerne hier stellen.

LG Anja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, liebe Drohnen-Experten, herzlichen Dank für die zahlreichen und aufklärenden Antworten. Was ich mir im Prinzip bereits dachte, hat sich bestätigt.
1. Geht es mir bei Drohnenkamera um 4K Aufnahmen,
2. um eine automatische "Drehung" um ein Rundum-Panorama zu bekommen, muss sie sich selbst frei bewegen können.
Wie denkt ihr darüber, wenn ich sie "anbinde", d.h. sie an einer Schnur am Boden befestige und sie dann (vielleicht sogar ein paar Meter) aufsteigen lassen würde?
Im freien Feld ist das natürlich Quatsch, aber auf einem Marktplatz wäre es für mich eine Lösung.
Vielen Dank für eine Reaktion.
 
Hallo Gewi,
sobald die Drohne eigenständig in der Luft ist, gelten die Drohnengesetze. Du kannst sie irgendwo hinstellen und filmen, aber dafür darf sie nicht fliegen. Eine 360°-Aufnahme macht sie nur, wenn sie in der Luft ist. Die Drohne festzubinden ändert leider nichts an den Gesetzen.
Normale Panorama-Bilder machen schon die meisten Handys in 4K/8K. Wenn du viele 360°-Aufnahmen machen willst, empfehle ich dir eher eine 360°-Kamera. Dann hast du es einfacher an deinen gewünschten Orten zu fotografieren. Auf einem Marktplatz oder bei anderen Sehenswürdigkeiten darfst du i. d. R. auch gar nicht fliegen.
LG Anja
 
Hallo Anja, so habe ich es mir auch schon gedacht bzw. damit gerechnet. Eine angebundene Drohne ist aber kaum "eigenständig". Wenn ich noch andere "juristische" Infos bekomme, werde ich sie hier weiter geben.
LG Gewi
 
Hallo Gewi,
ich denke da wirst du keine anderen Infos bekommen. Sobald die Drohne vom Boden startet und in Betrieb ist, gehört sie zum Luftraum.
Da musst du dich dann auch an die Vorschriften und Gesetze halten. Du kannst mit einer Spielzeugdrohne ohne Kamera fliegen wo du willst und mit einer normalen Kamera fotografieren wo du willst. Wenn du Panorama-Fotos mit der Drohne machen möchtest, musst du die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Drohnenpilot auch.
Ich würde mir an deiner Stelle lieber eine normale 360°-Kamera zulegen. Für deinen Einsatz macht eine Drohne keinen Sinn. Auch wenn du sie festbindest oder einen Käfig um die Drohne baust. Ich selbst würde meine Drohne niemals festbinden, da kann sie nur unnötig kaputt gehen. Für eine 360°-Aufnahme muss sie sich frei bewegen können, um alle Bilder zu machen.
Hast du die Drohne denn überhaupt schon registriert, die Versicherung und evtl. einen Kompetenznachweis?
LG Anja
 
Hallo Anja, Danke für die ausführliche Antwort. Keine Sorge, ich bin vielleicht versichert, habe den Kompetenznachweis und ich bin registriert. Obwohl ich Videos bisher mit Premiere bearbeitet habe, versuche ich jetzt mit Lumavision einfache Schnitte, bin gespannt.
Nochmals vielen Dank!
LG Gewi
 
Hallo Gewi,
das ist gut. Es gibt leider immer mehr Leute, die sich eine Drohne kaufen, einfach drauf los fliegen und sich nicht an Gesetze halten.
Das habe ich gerade erst im Bekanntenkreis erlebt. Das macht es für Drohnenpiloten schwerer, die sich intensiver damit beschäftigen.
Es gibt sehr viele Video-Programme/-Apps, da muss jeder seinen Favorit wählen. Ich bin mit dem Adobe-Paket zufrieden und nutze diese Programme eigentlich für alles. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Videos!
LG Anja
 
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