Dadurch besitze ich jetzt zwei Fernpiloten-IDs, ist das schlimm? und kann ich diese der Einfachheit zusammenlegen?
Wurdest du denn beim Ablegen deines A2 Nachweis in irgendeiner Form abgefragt, ob du bereits als UAS-Betreiber in einem anderen Land registriert bist?
Laut LBA E-Mail heißt es:
"Die Registrierung als UAS-Betreiber darf nur in dem Mitgliedsstaat der EU erfolgen, in dem man seinen Wohnsitz hat oder bei Firmen, wo diese Ihren Sitz haben."
Zusätzlich hieß es zu der Frage, ob es Probleme macht wenn man den A2 Nachweis im Ausland erworben hat:
" (...) wichtig ist, dass die Nachweise komplett beim Betrieb mitgeführt werden (inkl. Versicherungsnachweis).
Wenn es sich hierbei um die offiziellen Nachweise handelt, die von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates ausgestellt wurden, so sind diese in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig."
Das bedeutet in meinen Augen also eigentlich, dass du den A2 Nachweis in den Niederlanden ablegen kannst, die zweite Registrierung als UAS Betreiber dort aber nicht zulässig ist.
Ich kenne jetzt aber auch nicht den genauen Ablauf beim Ablegen des A2 Nachweis in den Niederlanden.
Nachtrag: @TJK-Media @Anja
Ich komme da selbst gerne mal durcheinander: Die Fernpiloten-ID ist ja
nicht die UAS-Betreibernummer!
Legst du eine Prüfung im Ausland ab, wirst du dort entsprechend unter einer
eigenen Fernpiloten-ID geführt, behälst aber sowohl deine deutsche UAS-Betreibernummer (und die muss im Land des ständigen Wohnsitz erworben werden) sowie deine deutsche Fernpiloten-ID, die sich dann auf deinen A1/A3 Nachweis bezieht.
Lange Rede kurzer Sinn:
Alles Ok mit unterschiedlichen Fernpiloten-IDs!
Eine Zusammenlegung ist aber nicht möglich und daher sind immer alle Nachweise mitzuführen.
Ich hoffe ich konnte das ganze aufklären.