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Inspire1 mit Führerschein A1-A3

Daniel81

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16 Mai 2021
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4
Hallo! Ich habe eine Dji Inspire1 und den kleinen DrohnenFührerschein (A1-A3).
Darf ich jetzt, wegen des StartGewichts der Drohne trotzdem nur in A3 fliegen? LG aus Österreich
 
Hallo @Daniel81 ,

ja, wenn man nach der EU-Drohnenverordnung geht, fällt die Inspire unter die Bestandsdrohnen für 2kg bis 25 kg. Für diese gilt:
Drohnen ab 2kg und unter 25kg
  • Flug in Unterkategorie A3 des Anwendungszenario Open möglich
  • EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) bei Flügen in Unterkategorie A3 notwendig
Für Flüge außerhalb dieser Grenzen ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Ich bin mit den konkreten Regelungen in Österreich aber nicht vertraut, daher müsstest du hier evtl. die für dich zuständige Behörde nochmals kontaktieren.
In Deutschland ist man z.B. gerade noch dabei die EU-Drohnenverordnung in nationales Recht zu überführen. Hier (Deutschland) kann es dann also noch zu Abweichungen kommen. Unter Umständen ist das bei euch ebenfalls so.

Ich hoffe, ich konnte dir damit dennoch etwas helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal.
Konkret heißt das? Wie weit darf ich mich Personen nähern? Nur bis auf 150 m? Lg
 
Genau. Es wird zwar immer nur von "weit weg von Menschen" gesprochen, hier dürfte aber der Wert für den Abstand zu Wohngrundstücken 1:1 übernommen werden können, der in A3 bei 150m liegt.
 
Genau - Luftaufnahmen für Immobilieninserate kann man dann wohl auch vergessen - Wohngebiet!?
 
Also "vergessen" ist ja relativ. Es ist ja nicht grundsätzlich untersagt. Es fällt mit der Drohne dann eben nur nicht mehr in die Open Kategorie. Abhilfe schafft dann "einfach" eine Ausnahmegenehmigung.
Vor der EU-Drohnenverordnung gab es hier auch welche, die einmalig beantragt für längerer Zeit gültig waren.

Es ist in dem Fall jetzt eine Hürde, aber wenn man das ganze kommerziell betreibt, ist es die Beantragung sicher wert :)
 
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