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LBA – Erreichbarkeit Referat B5 Unbemannte Luftfahrtsysteme
Das Luftfahrt Bundesamt weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Referat B5 Unbemannte Luftfahrtsysteme aktuell eingeschränkt ist.
Die neue EU-Drohnenverordnung und die damit einhergehende neue Online Plattform des Luftfahrt Bundesamt (LBA) zur Registrierung von Drohennbesitzern und zum Erwerben des EU-Kompetenznachweis sorgen für einen hohen Andrang beim LBA.
Aus diesem Grund weist das LBA darauf hin, dass aktuell keine telefonsichen Anfragen möglich sind. Wer sich mit Fragen zu Unbemmanten Luftfahrtsystemen (also auch Drohnen) an das Referat B5 des LBA wenden möchte, kann dies aktuell nur per E-Mail an die Adresse uas@lba.de tun.
Zum vollständigen Artikel: https://www.dein-drohnenpilot.de/lba-erreichbarkeit-referat-b5-unbemannte-luftfahrtsysteme/