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Was darf ich mit der 'alten' Mavic Pro

leuco

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9 August 2023
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Hallo zusammen, nach langer Pause habe ich meine Mavic Pro mal wieder aus dem Schrank geholt und brauche mal ein Update. Ich habe den kleinen Drohnenführerschein und soweit ich weiß darf ich mit der Mavic Pro in der Kategorie C1 (sie wiegt knapp 750 g) sowohl A1, A2 und A3 fliegen, vorausgesetzt ich habe den kleinen Drohnenführerschein. Ist das noch aktuell?

Besten Dank
 
Hallo @leuco ,

für die Mavic Pro gilt bis zum 31.12.2023 folgendes:
Drohnen ab 500g und unter 2kg
  • Flug in Unterkategorie A2 und A3 des Anwendungszenario Open möglich
  • EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) für A3 und …
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) für den Betrieb in Unterkategorie A2 notwendig. Hier jedoch mit erhöhtem Abstand zu Menschen (50m anstatt 30m wie bei Drohnen mit C-Klassifizierung)
    Hinweis: Dank Übergangsregelung bis 31.12.2023 ebenfalls 30m für Bestandsdrohnen.
Aus unserem Artikel: https://www.dein-drohnenpilot.de/eu-drohnenverordnung/
Quelle dafür ist: https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/01_FAQ_Allgemein/FAQ_node.html
 
Hallo Dima und vielen Dank für deinen Hinweis. Ich habe in der Zwischenzeit auch schon etwas recherchiert und bin jetzt etwas verunsichert bzgl deines Hinweises des Fernpilotenzeugnis bei A2. Laut meiner Tabelle kann ich alle Kategorien bereits mit EU-Kompetenznachweis fliegen. Die Mavic sieht abflugbereit ja nur ca. 750g.

Und noch eine Frage. Wie kann ich die Mavic 1 nachträglich zertifizieren? Und kann ich die auch in den kommenden Jahren mich bedenkenlos fliegen?
 

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Gerne! Das Problem an deiner Grafik ist, dass sie von einer C1 Drohne spricht. Deine Mavic Pro ist aber keine C1 Drohne. Sie hat gar keine Zertifizierung und ist somit eine Bestandsdrohne die den von mir genannten Regelungen unterliegt. Da musst du aufpassen! Eine Drohne bekommt kein Label nur anhand des Gewichts. Da müssen noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Die Mavic Pro der ersten Genration wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit der Nachzertifizierung erhalten. Dafür ist sie bereits zu alt und DJI wird da keine Ressourcen mehr investieren.

Für dich heißt das, dass ab dem 01.01.2024 neue Regelungen für die Mavic Pro gelten. Ab diesem Tag endet nämlich die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen und damit die von mir oben genannten Regelungen. Ab da kannst du deine Mavic Pro nur noch nach der Open Kategorie A3 fliegen.

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr, da sich hier auch immer mal wieder was ändern kann. Das ist aber der bisherige Stand der Dinge.
Ich empfehle dir auf jeden Fall die beiden oben verlinkten Seiten aus meinem ersten Beitrag zu lesen.
 
Das würde bedeuten ab nächstes Jahr darf ich nur noch mit dem EU Kompetenznachweis weit weg vom Menschen fliegen?
 
Das würde bedeuten ab nächstes Jahr darf ich nur noch mit dem EU Kompetenznachweis weit weg vom Menschen fliegen?
Genau. So ist der aktuelle Stand bei dem Thema. Mögliche Änderungen daran sind mir bisher nicht bekannt. Ob sich die Übergangsfrist nochmal verlängern wird, glaube ich persönlich auch nicht. Würde dein Problem dann auch nur etwas verzögern.
 
OK, ich hab jetzt nochmal nachgelesen. Also bis 50 m an Menschen darf ich heran. Wie sieht es denn mit Gebäuden aus? Darf ich die überfliegen oder muss ich auch hier einen Abstand einhalten. Wenn ich nicht näher als 50 m an Menschen heran darf, sollte ich ja auch 50 m Abstand von Häusern oder Wohngebieten halten müssen, richtig? Was ist, wenn zum Beispiel auf freiem Feld eine Scheune steht?
 
Also bis 50 m an Menschen darf ich heran.
Dank einer verlängerten Ausnahmeregel sind es bis Jahresende 30m: https://www.dein-drohnenpilot.de/ve...n-in-der-naehe-von-unbeteiligten-menschen-a2/
Wie sieht es denn mit Gebäuden aus?
Für Gebäude an sich gibt es keine Regelung. Es gibt nur Abstandregeln für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete. Bestandsdrohnen unterliegen hier bis zum Ende des Jahres den selben Regelungen wie zertifizierte Drohnen.
Heißt: du darfst mit der Mavic Pro aktuell grundsätzlich auch in Wohngebieten fliegen, wenn du den Abstand von 30m zu unbeteiligten Personen hältst. Ob und wie das möglich ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Dazu findest du in unserem Artikel https://www.dein-drohnenpilot.de/eu-drohnenverordnung/ eine passende Grafik.
Ob es sich um ein solches Gebiet handelt, kannst du mit dem Tool aus unserem Artikel https://www.dein-drohnenpilot.de/wo-darf-ich-mit-meiner-drohne-fliegen/ herausfinden.
 
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